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Abschreibung
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| Neben den Anlaufkosten führt insbesondere die Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung zu günstigen schenkungsteuerlichen und erbschaftsteuerlichen Werten. Die zulässigen Abschreibungsbeträge betragen maximal das Zweifache (für die Jahre 2006 + 2007 das Dreifache) des linearen Abschreibungssatzes, der sich nach den amtlichen AfA-Tabellen bestimmt. |
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Abschreibungsdauer
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| Die jeweilige Nutzungsdauer ist in der Praxis aufgrund ausführlicher Abschreibungstabellen des Bundesfinanzministeriums vorgegeben. Diese Tabellen, die der Verlag Praktisches Wissen in Offenburg als besonderen Service anbietet, enthalten Angaben für mehr als 12 000 einzelne Wirtschaftsgüter. Die jeweilige Jahresabschreibung muß aufgrund der steuerrechtlichen Vorschriften zwingend vorgenommen werden. Es steht also nicht im Belieben eines Unternehmers oder Selbständigen, eine Abschreibung wahlweise anzusetzen und im nächsten Jahr darauf zu verzichten. Selbst in den Fällen, in denen die Wiederbeschaffung eines Wirtschaftsgutes infolge von Preissteigerungen teurer würde, ist die jährliche Abschreibung obligatorisch. Absetzungen für Abnutzung (AfA) kommen nur für abnutzbare Anlagegüter in Betracht. Sie sind zulässig für Gebäude und sonstige Wirtschaftsgüter, deren Verwendung oder Nutzung zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt. |
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Absetzung für Abnutzung
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| Siehe Abschreibung. |
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Absicherung
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| Die Kurse der Aktien, Renten und Devisen unterliegen Schwankungen, die mit Hilfe von modernen Finanzinstrumenten (Futures, Optionen, Swaps) im Fondsvermögen abgesichert werden können. |
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Achtern
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ist beim Schiff hinten.
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Added Value
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Wertzuwachs, der durch die Einbringung von Management - Know - How und die Betreuung der Beteiligungsgesellschaft durch die VC-Gesellschaft erzielt wird.
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Advisory Board
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| Vorschlagsgremium |
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AfA
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| Abkürzung für Absetzung für Abnutzung. Siehe Abschreibung |
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Agio
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| bezeichnet den Ausgabeaufschlag, der vom Käufer zu zahlen ist, üblicherweise 5 % des Anlagebetrages. Sie dient u.a. zur Deckung der Kosten, die beim Absatz von Fondsanteilen entstehen. |
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Agionachlass
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Wird der Ausgabeaufschlag reduziert oder erlassen bzw. ein entsprechender Anteil an den Zeichner rückvergütet, bezeichnet man dies als Agionachlass (auch Discount, Discount-Vorteil, Rückvergütung). Die steuerliche Behandlung von Agio-Nachlässen ist in den einzelnen Anlagebereichen unterschiedlich.
Bei geschlossenen Fonds, z.B. Immobilien-Renditefonds im Ausland, Tonnagesteuer- fonds, PE, Bioenergiefonds, ist der Agionachlass, als Minderung des effektiv eingesetzten Kapitals, bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes bei Verkauf des Kommanditanteils zu berücksichtigen. |
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Aktie
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| Wertpapier, das dem Eigentümer ein Anteilsrecht an einer Aktiengesellschaft verbrieft. |
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Aktienanalyse
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| Die Aktienanalyse ist ein Verfahren zur Bewertung der Ertragskraft eines Unternehmens bzw. der Kurschancen der entsprechenden Aktie. Sie dient als Entscheidungsgrundlage für den Kauf bzw. Verkauf von Aktien. |
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Aktienfonds
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Investmentfonds, die ausschließlich oder hauptsächlich in Aktien investieren.
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Aktiengesellschaft
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"Abk.: AG; Kapitalgesellschaft, deren Gesellschafter (Aktionäre) mit ihren Einlagen an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind. Die Organe einer AG sind die Hauptversammlung (jährliche Versammlung der Gesellschafter), der Vorstand (Geschäftsführung) und der Aufsichtsrat (Kontrolle des Vorstandes). Gesetzliche Grundlage: Aktiengesetz vom 6. September 1965. "
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Aktienmarkt
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Allgemeine Bezeichnung für sämtliche Organisationsformen des Aktienhandels. Der Aktienhandel findet börslich (Parketthandel) oder außerbörslich (Telefonhandel und XETRA-Handel) statt. Der Aktienmarkt in Deutschland unterscheidet den amtlichen Handel, geregelten Markt, den Freiverkehr sowie seit Anfang 1997 den Neuen Markt.
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Aktienoptionen
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Form der Mitarbeiterbeteiligung. Das Recht, Aktien des eigenen Unternehmens zu einem bestimmten Preis nach Sperrfrist zu erwerben.
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Altersvorsorge Sondervermögen-Fonds.
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Mischfonds aus Immobilien, Aktien und Rentenpapieren, die einer steuerlichen Sonderbehandlung unterliegen. Die Zusammensetzung des Fonds ist gesetzlich vorgegeben.
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Altersvorsorge-Sondervermögen (=AS-Fonds)
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Diese Fonds sind gesetzlich geregelt und unterliegen besonderen Anlagevorschriften zum Zweck der privaten Altersvorsorge. Sie bieten ein ausgewogenes substanzorientiertes Portfolio, da sie den Vorteil der Aktienanlage mit der Anlage in Rentenpapieren und auch Immobilienfonds-Anteilen kombinieren.
Die Anlagerichtlinien sind konkret:
Mind. 51% in Substanzwerte (Aktien und Immobilienfonds)
Mind. 21%, max. 51% in Aktien
Max. 30% in Immobilienfonds
Max. 30% Währungsrisiko
Einsatzderivativer Finanzinstrumente nur für Absicherungszwecke
Erträge werden thesauriert |
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Amtlicher Lageplan
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Der amtliche Lageplan ist eine Flurkarte, die von den Kataster- bzw. Liegenschaftsämtern erstellt wird und auf der die Lage der Immobilie verzeichnet ist. Er gehört zu den für eine Baufinanzierung wichtigen Unterlagen.
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Anderkonto
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bei einem Anderkonto handelt es sich um ein Treuhandkonto, auf das der Anleger seine Beteiligungssumme einzahlt. Bei Medienbeteiligungen wird das Anderkonto in der Regel von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geführt, die garantiert, dass das Kapital gemäß des festgelegten Investitions- und Finanzierungsplan in Filmproduktionen investiert wird.
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Anleger
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Person, die sich an der Fondsgesellschaft beteiligt. Der Begriff wird zumeist synonym mit Gesellschafter, Kommanditist oder Zeichner verwendet.
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Annuität
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"(Lat. annus = Jahr); Betrag, der für die Verzinsung und Tilgung eines Darlehens jährlich vom Schuldner zu zahlen ist. Man unterscheidet die konstante und die variable Annuität. Die konstante Annuität bleibt im Zeitablauf gleich. Sie ist mit sinkendem Zins- und wachsendem Tilgungsanteil verbunden, weil durch fortlaufende Tilgung die Zinslast abnimmt. Bei der variablen Annuität bleibt der Tilgungsbetrag bei jeder Zahlung unverändert, so dass die Annuität im Zeitablauf durch die geringer werdende Zinslast sinkt."
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Anteilschein
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Wertpapier, in dem die Ansprüche des Anteilinhabers gegenüber der Kapitalanlagegesellschaft dokumentiert sind. Der Anteilschein bzw. das Investment-Zertifikat ist eine Urkunde, die dem Inhaber das Miteigentum am Fondsvermögen verbrieft.
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Anteilsfinanzierung
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| Auf die persönlichen Verhältnisse des Anlegers abgestellte Fremdfinanzierung der Beteiligung (siehe auch Überschußerzielungsabsicht). |
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Anteilwert
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Wert des Fondsvermögens geteilt durch die Anzahl der ausgegebenen Fondsanteile. Der Anteilwert der Investmentfonds wird börsentäglich ermittelt.
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Asset Sales Deal
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Übernahmetransaktion, bei der ein großer Teil des Kaufpreises durch Aktivaverkäufe der übernommenen Gesellschaft finanziert wird. Durch die Verkäufe nichtbetriebsnotwendiger Vermögensgegenstände reduzieren sich Zinsen und Tilgung für Darlehen.
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Asset Stripping
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Verkauf von Teilbereichen oder Vermögensgegenständen eines Unternehmens und damit Zerschlagung eines übernommenen Unternehmens.
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atypisch stiller Gesellschafter
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Ein stiller Gesellschafter ist ein Kapitalanleger, der sein Geld z.B. einer AG oder GmbH zur Verfügung stellt, damit diese damit unternehmerisch tätig sein kann. Ob die Ausstattung des Vertrages typisch oder atypisch still ist, richtet sich nach steuerlichen Zielen: Der typisch Stille gibt praktisch ein Darlehen und erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen, der atypisch Stille ist Mitunternehmer. Er hat Rechte und Pflichten, die über eine Darlehensgewährung hinausgehen, und erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Als Mitunternehmer konnte er bis 10.11.2005 Verluste geltend machen, die mit seinen anderen Einkünften bis zur Höhe seiner Einlage verrechnet werden. Im Falle der Liquidation ist er zusätzlich an den stillen Reserven beteiligt. Diese Rechtsform findet sich oft bei Medienfonds.
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Aufgeld
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| siehe Agio |
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Auflassung
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Einigung zwischen dem Verkäufer und Käufer einer Immobilie über den Eigentumsübergang. Die Auflassung wird in der Regel im Rahmen des Kaufvertrages von einem Notar beurkundet: Sie sperrt das Grundbuch alle anderen Eintragungen fremder Dritter. Auflassung und Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch bewirken den Eigentumsübergang.
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Auflassungsvormerkung
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Grundlage bzw. Voraussetzung eines jeden Kaufvertrages ist die Einigung zwischen dem Verkäufer und Käufer über die Eigentumsübertragung an dem zum Verkauf stehenden Objekt. Im Falle eines Immobilienkaufs bzw. -verkaufs wird diese Einigung als Auflassung bezeichnet. Um die Ansprüche des Käufers auf Übertragung des Eigentums nach vollständiger Kaufpreiszahlung zu sichern, wird nach notarieller Beurkundung bereits die Auflassungsvormerkung vom Amtsgericht im Grundbuch eingetragen. Sie sperrt das Grundbuch für Eintragungen fremder Dritter.
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Auflösungsgewinn
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| Bei der Auflösung eines Fonds werden sämtliche Filmrechte zum jeweiligen Marktwert veräußert. Der sich ergebende Auflösungsgewinn enthält darüberhinaus weitere während der Fondslaufzeit erwirtschaftete Erträge aus der direkten und indirekten Vermarktung der Rechte. Siehe auch Einnahmequellen, Stille Reserven |
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Ausflaggen
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| Ein Schiff in einem anderen - in der Regel natürlich für den Reeder günstigeren Staat - registrieren lassen. |
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Ausgabeaufschlag
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Einmalige Gebühr, die bei dem Erwerb von Fondsanteilen anfällt.
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Ausgabeaufschlag Reduzierung
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| Bei Investmentfonds ist die Reduzierung des Ausgabeaufschlages eine werbewirksame Marketingstrategie, vor allem bei Banken und Direktbanken. Die Reduzierung des Ausgabeaufschlages hat beim Anleger dann steuerliche Auswirkungen und ist dementsprechend steuerlich zu berücksichtigen, wenn Investmentanteile innerhalb der Spekulationsfrist (aktuell 1 Jahr) wieder veräußert werden. Der effektiv eingesetzte Anlagebetrag unter Berücksichtigung des reduzierten Ausgabeaufschlages ist dann bei der Berechnung des Veräußerungsgewinnes anzusetzen. |
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Ausgabepreis
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Preis, der beim Kauf von Fondsanteilen zugrunde gelegt wird. Anteilwert zuzüglich = Ausgabeaufschlag.
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Ausschüttung
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| Die vorhandenen Liquiditätsüberschüsse (d. h. die Überschüsse der Mieteinnahmen / Chartereinnahmen / Einnahmen aus der Verwertung von Filmen und Rechten, etc. über die Ausgaben) können teilweise oder auch ganz an die Gesellschafter im Verhältnis zu ihrer Kommanditeinlage ausgeschüttet werden. Über die Höhe der Ausschüttung beschließt i.d.R. die Gesellschafterversammlung. Die Ausschüttung ist zu unterscheiden vom Gewinn oder Jahresertrag des Fonds: Dieser kann höher oder niedriger sein als die Ausschüttung. |